Familien- und Erbrecht
Im Familienrecht umfasst unser Spektrum alle relevanten Bereiche, wie:
- Eheverträge
- Partnerschaftsverträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaften
- Ehescheidung und Scheidungsfolgen
- Zugewinnausgleich
- Auseinandersetzung von Miteigentum an Grundstücken und Eigentumswohnungen
- Scheidungsvereinbarungen,
- Trennungsvereinbarungen
- Unterhaltsfragen (Vorfragen der Einkommensermittlung und Vermögensverwertung, Trennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, unterhaltsrechtliche Auskunftsansprüche)
- Sorge- und Umgangsrecht
- Adoptionsverfahren
Im Erbrecht sind wir u.a. in den folgenden Teilbereichen tätig:
- Testamentsgestaltung
- Vermächtnis
- Beratung über sinnvolle letztwillige Verfügungen
- Erbschaftssteuer
- Unternehmensnachfolge
- Ehepartner - Kinder - Pflichtteilsrecht
- Erbauseinandersetzungen - gerichtlich und außergerichtlich
- Erbschaftssteuerrecht in Kooperation mit unserem Partnerbüro R+S Steuerberatung