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Familien- und Erbrecht

Im Familienrecht umfasst unser Spektrum alle relevanten Bereiche, wie: 

  • Eheverträge
  • Partnerschaftsverträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaften
  • Ehescheidung und Scheidungsfolgen
  • Zugewinnausgleich
  • Auseinandersetzung von Miteigentum an Grundstücken und Eigentumswohnungen
  • Scheidungsvereinbarungen,
  • Trennungsvereinbarungen
  • Unterhaltsfragen (Vorfragen der Einkommensermittlung und Vermögensverwertung, Trennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, unterhaltsrechtliche Auskunftsansprüche)
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Adoptionsverfahren

Im Erbrecht sind wir u.a. in den folgenden Teilbereichen tätig: 

  • Testamentsgestaltung
  • Vermächtnis
  • Beratung über sinnvolle letztwillige Verfügungen
  • Erbschaftssteuer
  • Unternehmensnachfolge
  • Ehepartner - Kinder - Pflichtteilsrecht
  • Erbauseinandersetzungen - gerichtlich und außergerichtlich
  • Erbschaftssteuerrecht in Kooperation mit unserem Partnerbüro R+S Steuerberatung